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   LG Hamburg, 12.08.2020 - 318 O 71/20   

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LG Hamburg, 12.08.2020 - 318 O 71/20 (https://dejure.org/2020,56794)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.08.2020 - 318 O 71/20 (https://dejure.org/2020,56794)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. August 2020 - 318 O 71/20 (https://dejure.org/2020,56794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 355 BGB, § 492 Abs 2 BGB, § 495 BGB, § 500 Abs 1 BGB, § 502 Abs 2 Nr 2 BGB
    Verbraucherdarlehen: Anforderungen an eine Widerrufsinformation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2020 - 318 O 71/20
    Der Verzicht der Beklagten auf einen etwaigen ihr nach § 357a Abs. 3 Satz 1 BGB zustehenden Zinsanspruch lässt die Ordnungsgemäßheit der Widerrufsinformation unberührt (BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, Rn. 24, juris).

    Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass zu den Angaben über das einzuhaltende Verfahren bei der Kündigung des Vertrags (Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB) nur - soweit einschlägig - die Information über das Kündigungsrecht gemäß § 500 Abs. 1 BGB gehört (BGH, Urteil vom 05.11.2019, Az.: XI ZR 650/18, Rn. 33, zitiert nach juris).

    Entgegen der Auffassung des Klägers bedurfte es nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ferne auch keiner Angabe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden konkreten Prozentsatzes wegen der halbjährlichen Veränderbarkeit des Basiszinssatzes und der damit verbundenen Bedeutungslosigkeit des Verzugszinssatzes bei Vertragsschluss (BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, WM 2019, 2353 Rn. 52, zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit der Widerrufsinformation

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2020 - 318 O 71/20
    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart in der Entscheidung vom 28.05.2019 (Az.:6 U 78/18, Rn. 58, zitiert nach juris).

    Der Verbraucher wird vielmehr klar und verständlich informiert (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28.05.2019 - 6 U 78/18, Rn. 58, zitiert nach juris).

    Das Gericht schließt sich der überzeugenden Rechtsauffassung des OLG Köln und des OLG Stuttgart an, wonach eine unterstellt fehlerhafte Angabe gem. Art. 247 § 7 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB nicht dazu führt, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, weil in § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB als spezielle Rechtsfolge geregelt ist, dass der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Fehlerhaftigkeit der Angaben zur Berechnungsmethode ausgeschlossen ist (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Mai 2019, Az.: 6 U 78/18, Rn. 66ff.; OLG Köln, Urteil vom 06. Dezember 2018, Az.: 24 U 112/18, Rn. 32).

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2020 - 318 O 71/20
    Von einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher darf erwartet werden, dass er den Text eines Darlehensvertrags insgesamt sorgfältig durchliest (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23.02.2016, Az.: XI ZR 101/15, Rn. 34, zitiert nach juris).

    Damit ist dem Deutlichkeitsgebot Genüge getan, zumal ein nur flüchtiges Hinweglesen über den Darlehensvertragstext mit dem Leitbild eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers schon aufgrund der mit einem solchen Vertrag regelmäßig verbundenen längerfristigen Festlegungswirkung nicht vereinbar wäre (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 23.02.2016, Az.: XI ZR 101/15, Rn. 34, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2020 - 318 O 71/20
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15, Rn. 39, zitiert nach juris).

    Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, beurteilen die innerstaatlichen Gerichte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15, Rn. 41, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2020 - 318 O 71/20
    Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 11.02.2020 mit vergleichbaren Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht auseinandergesetzt und eine Vorlagepflicht mit überzeugender Begründung verneint (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18, Rn. 20f., zitiert nach juris).

    Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 11.02.2020 mit vergleichbaren Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Verzugszinssatz auseinandergesetzt und eine Vorlagepflicht mit überzeugender Begründung verneint (BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - XI ZR 648/18, Rn. 22f., zitiert nach juris).

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2020 - 318 O 71/20
    Dem steht auch nicht die jüngste Entscheidung des EuGH vom 26.03.2020 in der Rechtssache C-66/19 entgegen, wonach mit einer derartigen Kaskadenverweisung nicht den Vorgaben der Richtlinie 2008/48/EG Genüge getan ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2020, XI ZR 198/19, Rn. 10 ff.).

    Es kann dahinstehen, ob die von der Beklagten vorgenommenen Anpassungen der Widerrufsinformation dazu führen, dass der Beklagte ein Berufen auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Musters insgesamt verwehrt ist (vgl. zuletzt zu der Frage unschädlicher Anpassungen BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19, Rn. 9, zitiert nach juris).

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2020 - 318 O 71/20
    Das habe nunmehr auch der EuGH in seiner Entscheidung vom 26.03.2020 (Az.: C-66/19) festgestellt.

    Dem steht auch nicht die jüngste Entscheidung des EuGH vom 26.03.2020 in der Rechtssache C-66/19 entgegen, wonach mit einer derartigen Kaskadenverweisung nicht den Vorgaben der Richtlinie 2008/48/EG Genüge getan ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2020, XI ZR 198/19, Rn. 10 ff.).

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2020 - 318 O 71/20
    Der Verbraucher soll nicht nur über sein Widerrufsrecht informiert werden, sondern auch in die Lage versetzt werden, es auszuüben (BGH, Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08, zitiert nach juris).

    Der Verbraucher soll nicht nur über sein Widerrufsrecht informiert werden, sondern auch in die Lage versetzt werden, es auszuüben (BGH, Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2020 - 318 O 71/20
    Eine Widerrufsbelehrung muss, um ihren Zweck erreichen zu können, möglichst umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Verbrauchers eindeutig sein (BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 118/08, zitiert nach juris).

    Eine Widerrufsinformation muss, um ihren Zweck erreichen zu können, möglichst umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Verbrauchers eindeutig sein (BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 118/08, zitiert nach juris).

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2020 - 318 O 71/20
    Dass einzelne Pflichtangaben grundsätzlich in wirksam in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein dürfen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich anerkannt (BGH, Urteil vom 04. Juli 2017, Az.: XI ZR 741/16, Rn. 25ff., zitiert nach juris; vgl. zuletzt auch BGH, Urteil vom 17. September 2019, Az.: XI ZR 662/18, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 44/18

    Wirksamkeit des Widerrufs mehrerer auf den Abschluss eines

  • OLG Brandenburg, 13.11.2019 - 4 U 8/19

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG Köln, 06.12.2018 - 24 U 112/18

    Zum Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens

  • OLG Köln, 29.11.2018 - 24 U 56/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 702/16

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. auf im Wege des Fernabsatzes

  • BGH, 17.09.2019 - XI ZR 662/18

    Aufnahme der Pflichtangaben zum Widerrufsrecht in einen

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

  • BGH, 09.04.2019 - XI ZR 511/18

    Widerrufsbelehrung mit einem inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz

  • OLG Hamm, 08.03.2019 - 19 U 106/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG Köln, 27.08.2018 - 12 U 46/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • OLG Hamm, 27.11.2019 - 31 U 114/18

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 6 U 312/18

    Negative Feststellungsklage: Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

  • OLG München, 22.06.2017 - 34 AR 97/17

    Örtliche Zuständigkeit für negative Feststellungsklage

  • KG, 18.02.2016 - 2 AR 6/16

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

  • BGH, 21.11.2017 - II ZR 191/15

    Schadensersatzbegehren des Treugeberkommanditisten wegen

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